Bettenhochhaus der Charité
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Herzmediziner der Berliner Charité zu Haftstrafe verurteilt

Ein Oberarzt der Charité ist schuldig befunden worden, zwei schwerkranke Patienten mit einem überdosierten Narkosemittel getötet zu haben. Er erhielt wegen Totschlag eine Haftstrafe von vier Jahren. Eine Verurteilung wegen Mord lehnte das Gericht ab.

Nach dem Tod zweier Patienten ist ein Oberarzt der Berliner Charité zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 56 Jahre alten Herzmediziner des zweifachen Totschlags schuldig. Nach Überzeugung des Gerichts hat der Facharzt für Innere Medizin in den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation einen Patienten und eine Patientin jeweils mit einem überdosierten Narkosemittel getötet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft wollte Verurteilung wegen Mordes

Das Gericht blieb mit seinem Urteil deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte wegen Mordes in zwei Fällen eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mediziner beantragt. Zudem forderte Staatsanwalt Martin Knispel, ein lebenslanges Berufsverbot gegen den 56-Jährigen auszusprechen. Das Gericht hatte dazu schon bei Eröffnung des Verfahrens erklärt, dass es lediglich einen Tatverdacht wegen Totschlags sehe. Es sei nicht auszuschließen, dass der Arzt aus Mitleid gehandelt habe.

Die Verteidigung des Mediziners hatte hingegen auf Freispruch plädiert. Das Verhalten ihres Mandanten sei nicht die Ursache für den Tod der jeweils 73 Jahre alten schwerstkranken Menschen gewesen, sagte Rechtsanwältin Ria Halbritter in ihrem Plädoyer. Beide Patienten hätten sich bereits in einer "aktiven Sterbephase" befunden. In solch einer Situation sei es zulässig, auf eine palliative Therapie umzustellen.  

Angeklagter: Habe Leben der Patienten nicht verkürzt

Der Mediziner hatte die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen. Er habe beiden Patienten zur Leidensminderung ein Sedierungsmittel verabreicht. Das sei nicht in den Mengen erfolgt, wie sie in der Anklage genannt wurden. Er sei sich sicher, "das Leben der Patienten nicht verkürzt zu haben", sagte der Arzt. Vorzuwerfen habe er sich nur, in den angeklagten Fällen die Gabe von Propofol nicht dokumentiert zu haben, erklärte er. 

Anonymer Whistleblower-Hinweis löste Ermittlungen aus

Der Oberarzt war von der Charité bereits im August 2022 freigestellt worden. Im Mai 2023 kam er in Untersuchungshaft. Ins Visier der Ermittler war der 56-Jährige nach einem anonymen Hinweis gekommen. Nach Charité-Angaben war dieser Hinweis im Rahmen einer Art Whistleblower-System eingegangen. Bei diesem System können sich Beschäftigte der Klinik an Vertrauensanwälte wenden, wenn sie etwa Ungereimtheiten bemerken. 

Mitangeklagt in dem Fall war eine Krankenschwester wegen Beihilfe zum Totschlag bei einem der beiden Patienten. Gegen die 39-Jährige hatte das Gericht das Verfahren nach viermonatigem Prozess jedoch gegen eine Geldauflage von 1.500 Euro eingestellt. Bei der Frau komme kein vorsätzliches Handeln in Betracht, erklärte das Gericht damals. 

Mit Informationen von DPA

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