Anwohner in Niederbayern scheitert mit Klage gegen Glockengeläut

Nürnberg: Der Bewohner eines Ortes in Niederbayern muss das Glockengeläut einer nahegelegenen Kirche akzeptieren. Nach dem Landgericht Regensburg scheiterte er auch mit seiner Klage vor dem Oberlandesgericht Nürnberg. Zur Begründung hieß es, die Geräusche überschritten nicht die Grenze der Zumutbarkeit. Zudem habe der Kläger gewusst, dass in der Nähe seiner Wohnung seit etwa 125 Jahren eine Pfarrkirche stehe. Der Beschluss ist rechtskräftig. Der Mann war vor einigen Jahren in die Gemeinde im Landkreis Kelheim gezogen. Er hatte argumentiert, das viertelstündliche Läuten der Glocken sei zu laut und führe zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Sendung: BR24 Nachrichten, 07.05.2024 19:15 Uhr

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