Eine schwangere Frau sitzt an einem Laptop und macht sich Notizen auf einem Blatt Papier.
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Antrag hier, Antrag dort: Die Kindergrundsicherung soll den Überblick über das Hilfsangebot u.a. für ärmere Familien einfacher machen.

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Kinderarmut: Welche finanziellen Hilfen gibt es?

Besonders Kinder aus Familien mit geringen Einkommen sind armutsgefährdet. Doch wie geht Bayern gegen Kinderarmut vor und wo finden Familien Unterstützung? Eine Übersicht der wichtigsten Leistungen von Bund und Freistaat.

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Reicht das Geld für einen neuen Schulranzen oder für die nächste Klassenreise? Kann das Kind täglich ein warmes Mittagsessen bekommen? Bei vielen Familien ist es finanziell eng – und darunter leiden die Kinder.

Bayern hat bundesweit zwar die niedrigste Armutsgefährdungsquote, wie aus einem aktuellen Bericht des Paritätischen Dachverbandes hervorgeht, doch die Armut steigt auch im Freistaat. Besonders bei Kindern liegt die Armutsgefährdungsquote sogar über dem bundesweiten Durchschnitt der Bevölkerung (16,8 Prozent). Laut Bayerns größtem Sozialverband VdK sind etwa 393.000 Kinder und Jugendliche von Einkommensarmut betroffen, das entspricht 17,4 Prozent aller Minderjährigen. Bundesweit liegt die Quote noch höher: Rund 21,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind von Armut betroffen, wie aus dem Bericht des Paritätischen Dachverbands hervorgeht.

Mit der angekündigten Kindergrundsicherung der Bundesregierung sollen künftig bürokratische Hürden abgebaut und Leistungen gebündelt werden. Das Gesetz soll frühestens 2025 kommen und bis dahin müssen Familien sich selbst einen Überblick über eine Vielzahl von Leistungen und Anträgen machen.

Staatliche Leistungen: Kindergeld, Kinderzuschlag und Bürgergeld

Aufpassen beim Kindergeld: Alle Familien können pro Kind grundsätzlich 250 Euro Kindergeld im Monat erhalten. Es wird einkommensunabhängig ausgezahlt. Allerdings sollte man es rechtzeitig beantragen und die Unterlagen parat haben. Denn das Geld wird höchstens sechs Monate rückwirkend ausgezahlt. Ist der Antrag aber einmal durch, wird das Geld gezahlt, bis das Kind 18 Jahre alt ist - ohne ständig neu beantragt werden zu müssen.

Bei niedrigem Einkommen kann sogar ein Kinderzuschlag zum Kindergeld beantragt werden. Der wird für jedes Kind einzeln berechnet und liegt bei maximal 292 Euro pro Kind. Sowohl der Antrag auf Kindergeld als auch der auf Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse eingereicht, die normalerweise bei der Agentur für Arbeit angegliedert ist. Im Gegensatz zum Kindergeld muss man den Kinderzuschlag alle sechs Monate erneut beantragen.

Bis zu 471 Euro für Kinder von Bürgergeldempfängern

Familien mit arbeitslosen Eltern können Bürgergeld beantragen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Das Bürgergeld gilt nicht nur als Grundsicherung für Arbeitssuchende, sondern auch für hilfsbedürftige Kinder. Es muss ein entsprechender Antrag beim Jobcenter eingereicht werden, damit die Beträge ausgezahlt werden können. Kinder bis fünf Jahre bekommen 357 Euro, Kinder von sechs bis 13 Jahre 390 Euro und 14 bis 17-Jährige 471 Euro. Zusätzlich wird ihnen ein monatlicher Sofortzuschlag von 20 Euro ausgezahlt.

Außerdem gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket, das Familien im Bereich der Lernförderung, Mittagessen, Schul- und Freizeitgestaltung entlasten soll. Anspruch haben Sozialhilfeempfänger.

Die geplante Kindergrundsicherung der Ampel-Regierung soll all diese Leistungen künftig bündeln.

Leistungen nach der Geburt des Kindes

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales ist die zuständige Behörde, bei der Elterngeld, das Bayerische Familiengeld und Krippengeld beantragt werden können. Das Krippengeld soll mit 100 Euro monatlich die Beiträge für die Kinderbetreuung entlasten. Dieses erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.

In Bayern gibt es seit 2018 zudem das Familiengeld, das für ein- und zweijährige Kinder einkommensunabhängig ausgezahlt wird. Es beträgt monatlich 250 Euro und 300 Euro ab dem dritten Kind.

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales zahlt Familien mit Kindern, die sich keinen gemeinsamen Urlaub leisten könnten, außerdem einen Zuschuss für einen Familienurlaub in einer Familienstätte.

Zuschüsse für die Kinderbetreuung

Mit dem Beitragszuschuss sollen Familien während der Kindergartenzeit entlastet werden. Der Freistaat Bayern zahlt monatlich 100 Euro an die Einrichtungen, wodurch sich die Beiträge entsprechend reduzieren. Es müssen keine individuellen Anträge gestellt werden.

Wenn die Kosten der Kindertagesstätte, Krippe oder dem Kindergarten dennoch zu hoch sind, können sie ganz oder teilweise von der wirtschaftlichen Jugendhilfe übernommen werden. Die Zuschüsse werden individuell geprüft und festgelegt und können beim Jugendamt beantragt werden.

In Bayern gibt es zahlreiche Beratungsstellen, die Familien und Alleinerziehende mit Kindern unterstützen. Das Bayerische Sozialministerium hat verschiedene Stellen auf der Seite "Familienland Bayern" aufgelistet [Externer Link].

Anmerkung der Redaktion: Wir haben im Beitrag die Passage zu den Armutsgefährdungsquoten präzisiert, da sie zuvor missverständlich formuliert war.

Im Audio: Ampel streitet über Umsetzung der Kindergrundsicherung

Ein Junge zählt sein Taschengeld (Symbolbild).
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Ein Junge zählt sein Taschengeld (Symbolbild).

Dieser Artikel ist erstmals am 4. April 2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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