Der Angeklagte im Mordprozess nach der Gewalttat bei Schloss Neuschwanstein verhüllt sein Gesicht.
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Der Angeklagte im Mordprozess nach der Gewalttat bei Schloss Neuschwanstein

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Neuschwanstein-Prozess: Angeklagter laut Gutachten schuldfähig

Der psychiatrische Gutachter hält den Angeklagten im Prozess um die Gewalttat bei Schloss Neuschwanstein für voll schuldfähig. Er sehe keine Hinweise auf psychiatrische Störungen bei dem Mann, so der Sachverständige. Eine Frage blieb jedoch offen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Eine psychiatrische oder sexuell-sadistische Störung kann der psychiatrische Gutachter bei dem angeklagten US-Amerikaner im Prozess um den tödlichen Angriff auf zwei Touristinnen in der Nähe von Schloss Neuschwanstein nicht erkennen. Dass bei dem Mann bei der Tat keine Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit eine Rolle spielte, hätten auch die Blut- und Haarproben bestätigt, die bei dem Angeklagten direkt nach der Tat genommen wurden. Darum hält der Experte den 31-Jährigen für voll schuldfähig.

Frage nach Sicherungsverwahrung bleibt offen

Bei dem Angeklagten könne man allerdings ein pädophiles und voyeuristisches Interesse feststellen, so der Gutachter weiter. Bei der Frage, ob bei dem Angeklagten die medizinischen Voraussetzungen für eine mögliche Sicherungsverwahrung vorliegen, wollte sich der psychiatrische Gutachter nicht festlegen. "Die Tat ist nicht von langer Hand geplant gewesen", sagte er vor dem Landgericht Kempten. Der Angeklagte habe keine Vorstrafen und keine grundlegende Bereitschaft zu kriminellen Handlungen.

Allerdings habe es auch keinen erkennbaren Auslöser für die Tat gegeben. Der Angeklagte habe sein Opfer außerdem zum Objekt degradiert und verfüge über einen ausgeprägten Empathiemangel. "Es lässt sich nicht abschließend klären, dass hier ein Hangtäter vorliegt", so der Psychiater. Das müsse aus juristischer Sicht beurteilt werden.

Notrufprotokolle verlesen

Zuvor waren vom Gericht in dem Prozess die Protokolle der Notrufe vom Tattag vorgelesen worden. Die 22-jährige Studentin, die der Angeklagte zuerst in die Schlucht gestoßen hatte, setzte kurz nach ihrem Sturz über 50 Meter in die Tiefe noch mehrere Notrufe ab. Aus den wörtlich vorgetragenen Protokollen geht hervor, dass die Frau in Todesangst in dem Steilhang ausharrte.

Sie musste mit ansehen, wie ihre Freundin nach der Vergewaltigung halbnackt in die Schlucht stürzte und bewusstlos neben ihr zum Liegen kam. Mit den Plädoyers soll der Prozess kommende Woche am Landgericht Kempten fortgesetzt werden. Möglicherweise kommt es dann auch schon zum Urteil.

Die Vorwürfe im Mordprozess

Der angeklagte US-Amerikaner soll im vergangenen Juni zwei Touristinnen, ebenfalls aus den USA, aus sexuellen Gründen angegriffen und fast 50 Meter tief in die Pöllatschlucht in der Nähe von Schloss Neuschwanstein gestoßen haben. Eine der beiden jungen Frauen überlebte den Angriff nicht. Die 21-Jährige starb infolge von Strangulation und soll zuvor vergewaltigt worden sein.

Der 31-jährige Angeklagte und die beiden Freundinnen hatten sich laut Ermittlungen erst wenige Minuten vor der Tat kennengelernt. Der Mann hatte zu Prozessbeginn über seinen Verteidiger ein weitgehendes Geständnis abgelegt, schweigt aber seitdem zu den Vorwürfen.

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