Hans-Georg Maaßen klagt gegen den Verfassungsschutz
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Hans-Georg Maaßen klagt gegen den Verfassungsschutz

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Gericht bestätigt: Maaßen klagt gegen Verfassungsschutz

Früher war er selbst Chef des Verfassungsschutzes, nun führt ihn die Behörde als "rechtsextremes Beobachtungsobjekt": Aus diesem Grund hat Hans-Georg Maaßen (Werteunion) gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Klage eingereicht.

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Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eingang einer Klage des ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen (Werteunion) gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt. Neben der Klage habe Maaßen auch einen Eilantrag gestellt.

Demnach soll der Verfassungsschutz dazu verpflichtet werden, es zu unterlassen, ihn als "rechtsextremes Beobachtungsobjekt" einzustufen, ihn zu beobachten und Daten zu sammeln und zu speichern. Im Moment sei noch nicht abzusehen, wann das Gericht über den Eilantrag entscheiden werde, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag.

Maaßen: Faeser instrumentalisiert Verfassungsschutz

Ende Januar war bekannt geworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Daten zu seinem ehemaligen Präsidenten im Informationssystem der Behörde im Bereich Rechtsextremismus gespeichert hat. Maaßen wirft außerdem Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vor, den Verfassungsschutz "zur Beobachtung von Regierungsgegnern" einzusetzen. 

Maaßen ist Bundesvorsitzender der Partei Werteunion, die sich Mitte Februar gegründet hat und bei den ostdeutschen Landtagswahlen im Herbst antreten will.

Präsident des Verfassungsschutzes wehrt sich gegen Kritik

Der heutige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, hat wiederholt betont, dass seine Behörde politisch neutral sei, jedoch wachsam gegenüber potenziellen Verfassungsfeinden sein müsse. In einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" schrieb er zum Vorwurf einer "Gesinnungspolizei": "Wir sind politisch neutral, aber nicht gegenüber denen, die gegen unsere freiheitliche Demokratie agieren und agitieren. Denn die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen, ist unser Auftrag!"

Ohne einen Bezug zu Maaßen herzustellen, schrieb Haldenwang weiter: "Die Meinungsfreiheit ist von daher kein Freibrief, sich der – gerichtlich kontrollierten – verfassungsschutzrechtlichen Beobachtung und Bewertung entziehen zu können, wenn tatsächliche Anhaltspunkte etwa für gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen vorliegen."

Mit Informationen von dpa, AFP und KNA.

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