EU beschließt neue "Frühstücksrichtlinien"

Luxemburg: Für Lebensmittel, die oft zum Frühstück verzehrt werden, haben die EU-Staaten strengere Regeln beschlossen. Bei Honigmischungen müssen künftig die Herkunftsländer angegeben werden. Auch die Kennzeichnung von Fruchtsäften soll eindeutiger werden, das Adjektiv "zuckerreduziert" ist erlaubt, wenn das Getränk 30 Prozent weniger Zucker als üblich enthält. Für ein Kilogramm Konfitüre müssen künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden. Das sind 100 Gramm mehr als bisher. Das Europaparlament hat bereits grünes Licht für die sogenannten Frühstücksrichtlinien gegeben. Die Mitgliedsländer haben zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln umzusetzen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 29.04.2024 16:00 Uhr

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